Nutzungsordnung der Bücherei des Judentums, Buchen
Die Benutzerin/der Benutzer bzw. ihre gesetzliche Vertreterin/sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch die eigenhändige Unterschrift die Benutzerordnung der Bücherei des Judentums an.
In deren Rahmen ist sie/er berechtigt, die Bücherei des Judentums zu nutzen. Zur Anmeldung genügt die Vorlage des gültigen Personalausweises, dessen Adressangabe im Computer gespeichert wird. Ein Wohnungswechsel ist der Bücherei des Judentums umgehend mitzuteilen. Jugendliche bis zu 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Elternteils oder der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten.
Bücher können bis zu vier (4) Wochen, Bild- und Tonträger bis zu zwei (2) Wochen entliehen werden. Die Leihfrist kann verlängert werden, falls keine anderweitige Bestellung des betreffenden Mediums vorliegt.
Die Rückgabe eines Leihmediums verbunden mit dem Wunsch, diese noch länger zu benutzen, bedeutet nicht Neuausleihe, sondern Verlängerung. Ausleihen zu wissenschaftlichen Zwecken unterliegen besonderen Vereinbarungen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Antisemitica. Diese fallen in der Bücherei in den Präsenzbestand und sind grundsätzlich nicht frei zugänglich in den Regalen aufgestellt. Antisemitische und polemische Bücher sind nur für den wissenschaftlichen Gebrauch bestimmt und werden von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter vor Ort ausgehändigt.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Die Benutzerin/der Benutzer hat die entliehenen Medien vor Beschädigung zu schützen. Sie/er haftet bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei des Judentums unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung ihrer/seiner Anerkenntnis der Benutzerordnung entstehen.
Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei des Judentums vorhanden, können von der Nutzerin/dem Nutzer als Neuanschaffung vorgeschlagen werden. Alternativ können sie von auswärtigen Bibliotheken vermittelt werden. Die anfallenden Kosten hat die Benutzerin/der Benutzer selbst zu tragen.
Das Kuratorium der Stiftung Bücherei des Judentums
Buchen, April 2012